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Aus nicht gestellten Fragen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5567Jus-Extra OGH-St 2021, 4 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 345 Abs 1 Z 9 StPO

Aus nicht gestellten Fragen an die Geschworenen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden, weil sich dieser Nichtigkeitsgrund gerade nicht auf die Fragestellung, sondern nur auf die Antwort der Geschworenen bezieht

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