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„Ganzjährige Erschließung“ auch durch Seilbahn möglich.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7092Jus-Extra VwGH-A 2021, 8 Heft 405 v. 5.2.2021

§ 11 Sbg ROG

Das in einem (durch Verordnung der LReg für verbindlich erklärten) Regionalprogramm festgelegte Erfordernis einer ganzjährigen Erschließung kann nicht nur durch eine straßenverkehrsmäßige Anbindung (sondern auch durch eine Seilbahn) erfüllt werden.

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