§ 292 StPO, § 296 Abs 1 StPO
Die StPO, insbesondere deren § 296 Abs 1, bietet keine Grundlage für eine Kompetenz des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung über eine Berufung des Angeklagten im Rahmen der Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.