Art 137 B-VG, § 34 ArbeitsmarktserviceG, § 7 Abs 2 VfGG
Zurückweisung einer Klage gegen den Bund betreffend Leistungen nach dem ArbeitsmarktserviceG wegen Anrufbarkeit eines ordentlichen Gerichtes; bei dem von der Klägerin geltend gemachten Betrag handelt es sich nicht um Ansprüche nach dem AlVG, sondern