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Tierversuche im Rahmen von Universitäten – Zuständigkeit des BVwG.

3. VwGH – Administrativrecht86 VeterinärrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7089Jus-Extra VwGH-A 2021, 8 Heft 405 v. 5.2.2021

§ 26 TVG 2012

Soweit Tierversuche iSd §§ 1 und 2 TVG 2012 im Rahmen von Universitäten und Hochschulen stattfinden, stellt sich deren Regelung (weiterhin) als Ausfluss der an den Kompetenztatbestand „Schulwesen“ des Art 14 Abs 1 B-VG anknüpfenden Annexkompetenz des Bundes dar. Gemäß Art 102 Abs 2 B-VG („Schulwesen“) handelt es sich dabei um Angelegenheiten, die unmittelbar von Bundesbehörden vollzogen werden können.

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