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380 kV-Salzburgleitung: allenfalls notwendige SUP für Netzentwicklungsplan kein Hindernis für konkrete UVP-Genehmigung.

3. VwGH – Administrativrecht58 EnergierechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7080Jus-Extra VwGH-A 2021, 5 Heft 405 v. 5.2.2021

§ 37 ElWOG

Da sich das öffentliche Interesse an der 380 kV-Salzburgleitung bereits aus der Aufnahme des Projekts in die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach der unmittelbar anwendbaren TEN-E-Verordnung

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