§ 37 ElWOG
Da sich das öffentliche Interesse an der 380 kV-Salzburgleitung bereits aus der Aufnahme des Projekts in die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach der unmittelbar anwendbaren TEN-E-Verordnung
§ 37 ElWOG
Da sich das öffentliche Interesse an der 380 kV-Salzburgleitung bereits aus der Aufnahme des Projekts in die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach der unmittelbar anwendbaren TEN-E-Verordnung