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Vermögensverwaltung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6733Jus-Extra OGH-Z 2021, 1 Heft 405 v. 5.2.2021

§ 164 Abs 1 ABGB, § 224 ABGB

Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung, wonach der Verweis in § 149 Abs 1 aF ABGB (nunmehr § 164 Abs 1 ABGB) nur die Anlegung von Mündelgeld und nicht auch die Entgegennahme von Zahlungen betrifft, reagiert, indem in § 164 Abs 1 ABGB nur mehr auf die §§ 215 bis 223 ABGB – und damit nicht auch auf § 224 ABGB über die Entgegennahme von Zahlungen – verwiesen wird.

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