Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Muttergesellschaft nicht ausreichend um sie mit der Verfügungsmacht eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers bei der Tochtergesellschaft gleichzusetzen.
4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3546Jus-Extra VwGH-F 2020, 43 Heft 404 v. 5.12.2020