§ 1153 ABGB
Der Rechtsbegriff der Dienstanweisung umfasst auch – soweit nichts Gegenteiliges konkret geltend gemacht wird – eine kürzelhafte Umschreibung des für deren wirksames Vorliegen erforderlichen Tatsachenkomplexes.
OGH, 16.12.2019, 8 ObA 54/18a