Art 144 Abs 1 B-VG, § 7 Abs 2 VfGG
Zurückweisung einer gegen den Bescheid eines Magistrates erhobenen Beschwerde mangels Zuständigkeit des VfGH: Weder Art 144 B-VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Bescheide auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.