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Depotübertragung zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Depots einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stellen eine Veräußerung iSd § 27 Abs 3 EStG 1988 dar.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3548Jus-Extra VwGH-F 2020, 45 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 27 Abs 3 EStG 1988

Die Revisionswerberin ist als inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 1 Abs 3 Z 2 KStG 1988 mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs 2 und 3 KStG 1988 steuerpflichtig. Sie habe im Streitjahr Wertpapiere von einem Depot entnommen

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