§ 775 Abs 2 ABGB
Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.
OGH, 26.05.2020, 2 Ob 87/19m
§ 775 Abs 2 ABGB
Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.
OGH, 26.05.2020, 2 Ob 87/19m