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Verbesserungsauftrag.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6710Jus-Extra OGH-Z 2020, 21 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 85 Abs 1 ZPO

Für die Wirksamkeit eines Verbesserungsauftrags ist es grundsätzlich erforderlich, dass der zu verbessernde Schriftsatz dem Einschreiter mit dem Verbesserungsauftrag zurückgestellt wird.

OGH, 29.07.2020, 9 Ob 34/20w

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