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Bestellung von Falschgeld im Internet – ausführungsnahe Handlung?

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5539Jus-Extra OGH-St 2020, 13 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 15 StGB, § 232 Abs 2 StGB

Eine Bestellung von Falschgeld im Internet stellt grundsätzlich eine sozial auffällige Handlung dar, durch welche die Gefahr der Beeinträchtigung des von § 232 Abs 2 StGB geschützten Rechtsguts unmittelbar geschaffen werden kann.

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