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Angemessener Preis.

5. OGH – Zivilsachen26.04 KartellGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6693Jus-Extra OGH-Z 2020, 18 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 5 Abs 1 KartG

Auch einem marktbeherrschenden Unternehmen ist es durch § 5 Abs 1 Z 1 KartG bzw Art 102 AEUV nicht verboten, einen bestimmten Preis für angemessen zu erachten und diesen Standpunkt gegebenenfalls in einem gerichtlichen (oder behördlichen) Verfahren zu vertreten.

OGH, 12.03.2020, 16 Ok 1/20p

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