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Anteiliges Verhältnis der Forderungsberücksichtigung.

5. OGH – Zivilsachen23.04 EOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6688Jus-Extra OGH-Z 2020, 18 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 280 EO

Ein Berechtigter mehrerer Forderungen, denen der gleiche Rang zukommt, kann die Berücksichtigung der einzelnen Forderungen in einem anderen als dem anteiligen Verhältnis, aber auch die Berichtigung nur einer Forderung begehren.

OGH, 11.09.2019, 3 Ob 49/19f

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