vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Genehmigungsvorbehalt des § 242 Abs 2 ABGB.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6679Jus-Extra OGH-Z 2020, 17 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 242 Abs 2 ABGB

Da der nur ausnahmsweise erforderliche Genehmigungsvorbehalt des § 242 Abs 2 ABGB die Handlungsfähigkeit nur für bestimmte Handlungen ausschließen soll, ist ein pauschaler Vorbehalt unzulässig. Ein Vorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB darf nur bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine konkrete Gefahr angeordnet werden. Bloß abstrakt mögliche Gefährdungen reichen nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte