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Bitte um „Übermittlung“ des Erkenntnisses ist als Antrag auf schriftliche Ausfertigung zu verstehen.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6977Jus-Extra VwGH-A 2020, 31 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 29 Abs 4 VwGVG

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