§ 2 Abs 1 Z 1 lit a Stmk UmwelthaftungsG
Erd- und Rodungsarbeiten, die der Umsetzung einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Aufstauung von Gewässern dienen, sind von der beruflichen Tätigkeit nach Anhang 1 Z 5 des StUHG umfasst.
VwGH, 28.05.2020, Ra 2018/07/0453