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Aufschiebende Wirkung, Privat- und Familienleben, Rückkehrentscheidung.

2. Verfassungsgerichtshof41 Innere AngelegenheitenMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2020/6024Jus-Extra VfGH 2020, 59 Heft 403 v. 5.10.2020

Art I Abs 1 BVG-Rassendiskriminierung, § 18 Abs 5 BFA-VG, § 7 Abs 2 VfGG

Seite 59


Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung mangels Durchführung der gesetzlich gebotenen Interessenabwägung mit dem Privat- und Familienleben; das BVwG führt bei seiner Entscheidung zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung keine nach Art 8 MRK gebotene Interessenabwägung durch, sondern stellt auf das bloße Vorliegen der Voraussetzungen ab.

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