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Vermittlung von Personenbeförderungen.

5. OGH – Zivilsachen26.01 WettbewerbsrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6691Jus-Extra OGH-Z 2020, 18 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 1 UWG, § 14 UWG

Für die Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen durchzuführende Personenbeförderungen nach § 26 Abs 1 Z 2 GewO ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich. Dabei handelt es sich nach § 94 Z 56 GewO um ein reglementiertes Gewerbe, wofür es neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung (§§ 8 ff GewO) eines Befähigungsnachweises (§ 16 GewO) bedarf.

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