§ 26 Abs 3 Z 1 WG
Der Umstand, dass sich der Wehrpflichtige (der als Eishockeyspieler bei einem Verein unter Vertrag steht) in ständiger Weiterbildung und täglichem Training befindet, trifft auf nahezu alle Berufssportler zu und ändert nichts an dem Umstand, dass er sich nicht mehr in einer „Ausbildung“ bzw „sonstigen Berufsvorbereitung“ iSd § 26 Abs 3 Z 1 WG befindet.