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Forderung mit Rückstandsausweis.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6663Jus-Extra OGH-Z 2020, 14 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 110 Abs 1 IO

Eine mit Rückstandsausweis titulierte Abgaben- oder Sozialversicherungsforderung ist auch dann vollstreckbar iSv § 110 Abs 2 IO, wenn der Rückstandsausweis erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber noch vor Ende der Prüfungstagsatzung erlassen wurde.

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