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Rechtsmittellegitimation.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6661Jus-Extra OGH-Z 2020, 14 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 127 Abs 3 AußStrG 2005, § 128 Abs 1 AußStrG 2005

Die Rechtsmittellegitimation der Angehörigen „im Hinblick auf die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters“ gilt nach § 127 Abs 3, § 128 Abs 1 AußStrG auch für den Fall, dass das Erstgericht einen Antrag auf Übertragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung abweist.

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