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Straffälligkeit auch bei Verurteilung wegen eines versuchten Vorsatzdeliktes.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6945Jus-Extra VwGH-A 2020, 24 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 2 Abs 3 AsylG 2005

§ 2 Abs 3 (Z 1) AsylG 2005 stellt auf die Begehungsform des Vorsatzes ab („vorsätzlich begangen“), erfasst also Vorsatzdelikte, nicht aber Fahrlässigkeitsdelikte. § 2 Abs 3 (Z 1) AsylG 2005 verlangt hingegen nicht, dass die Tat, wegen der ein Fremder rechtskräftig verurteilt worden ist, vollendet wurde, erfasst daher auch rechtskräftige Verurteilungen wegen eines versuchten Vorsatzdeliktes.

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