vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Absolute Revisionsbeschränkung auch für Privatankläger.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6941Jus-Extra VwGH-A 2020, 23 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 25a Abs 4 VwGG

Die Revisionsbeschränkung des § 25a Abs 4 VwGG ist eine absolute. Sie bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Revision wegen Verletzung in Rechten iSd Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG. Die Amtsrevision zur Sicherheit der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung bleibt unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe und des Strafrahmens möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte