§ 110 Abs 2 IO
Im Fall einer vollstreckbaren Forderung trifft die Klägerrolle nach § 110 Abs 2 IO auch dann den Bestreitenden, wenn er den Charakter der angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung bestreitet.
OGH, 05.12.2019, 17 Ob 7/19g
§ 110 Abs 2 IO
Im Fall einer vollstreckbaren Forderung trifft die Klägerrolle nach § 110 Abs 2 IO auch dann den Bestreitenden, wenn er den Charakter der angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung bestreitet.
OGH, 05.12.2019, 17 Ob 7/19g