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Schwerpunkt der Tätigkeit eines Filmproduzenten liegt nicht in der Rechteverwertung.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3533Jus-Extra VwGH-F 2020, 29 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 2 Abs 2a zweiter Gedankenstrich EStG 1988

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