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Zuzugsbegünstigung knüpft an eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen an.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3535Jus-Extra VwGH-F 2020, 31 Heft 401 v. 25.7.2020

§ 103 EStG 1988

Im Revisionsfall war strittig, ob der in § 103 EStG 1988 verwendete Begriff des „Zuzugs“ neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland voraussetze.

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