§ 103 EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob der in § 103 EStG 1988 verwendete Begriff des „Zuzugs“ neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland voraussetze.
§ 103 EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob der in § 103 EStG 1988 verwendete Begriff des „Zuzugs“ neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland voraussetze.