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Für die Begründung eines Wohnsitzes ist das zeitliche Ausmaß der tatsächlichen Nutzung nicht entscheidend.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3525Jus-Extra VwGH-F 2020, 23 Heft 400 v. 5.6.2020

§ 26 BAO

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