Art 8 Abs 2 MRK, § 10 AsylG 2005, § 46 FremdenpolizeiG 2005, § 52 FremdenpolizeiG 2005, § 55 FremdenpolizeiG 2005, § 7 Abs 2 VfGG
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Erlassung einer Rückkehrentscheidung betreffend einen afghanischen Staatsangehörigen; unzureichende Interessensabwägung mit dem Familienleben zwischen dem Bf und seinem dreijährigen Kind.