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Urlaubsverbrauch nach Halbauslastung.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6919Jus-Extra VwGH-A 2020, 18 Heft 399 v. 5.5.2020

§ 72 RStDG, § 76a RStDG

§ 72 Abs 3 bis 5 RStDG sieht eine Gewährung von Urlaub nach dem pro-rata-temporis-Grundsatz auf Grundlage der geleisteten Stunden an Dienst vor. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen (insb § 72 Abs 4 RStDG) ist eine Auf- bzw Abwertung von nicht verbrauchten Urlaubsstunden entsprechend der nachträglich erfolgten Änderung des Ausmaßes der nunmehr zu leistenden Dienste nicht vorgesehen.

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