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Haftungsprivileg.

5. OGH – Zivilsachen80.02 ForstGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6624Jus-Extra OGH-Z 2020, 8 Heft 399 v. 5.5.2020

§ 176 Abs 3 ForstG

Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.

OGH, 26.11.2019, 4 Ob 203/19k

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