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Erschwerende Wertung (§ 32 Abs 3 StGB) von Verletzungsfolgen und Doppelverwertungsverbot.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5502Jus-Extra OGH-St 2020, 5 Heft 399 v. 5.5.2020

§ 32 Abs 2 StGB, § 32 Abs 3 StGB, § 84 Abs 1 StGB, § 87 Abs 1 StGB

Die erschwerende Wertung (§ 32 Abs 3 StGB) von Verletzungsfolgen, die über das für die Subsumtion notwendige Ausmaß (hier iSd § 84 Abs 1 StGB) hinausgehen, bedeutet keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 erster Satz StGB.

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