§ 22 EStG 1988, § 2 UStG 1994
Im Revisionsfall war betreffend die Einkommensteuer strittig, ob der Revisionswerber insgesamt (nur) Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder auch solche aus Gewerbebetrieb erzielt hat. Der Revisionswerber war Alleingesellschafter und Geschäftsführer