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Vertrauensunwürdigkeit.

5. OGH – Zivilsachen27.01 RechtsanwälteMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6616Jus-Extra OGH-Z 2020, 7 Heft 399 v. 5.5.2020

§ 5 Abs 2 RAO, § 18 DSt

Auch nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist des § 18 DSt kann die Eintragung wegen Vertrauensunwürdigkeit verweigert werden. Aus der Bestimmung des § 18 DSt kann nicht geschlossen werden, dass länger zurückliegende disziplinäre Verfehlungen bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit außer Betracht zu bleiben hätten. Die Vertrauenswürdigkeit wird nicht „automatisch“ durch Zeitablauf wiedererlangt.

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