§ 27 Abs 1 StbG
Allein der Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit kann den Verlust der Staatsbürgerschaft nicht verhindern, wenn nicht auch die beantragte Beibehaltung vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bewilligt wurde.