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Ausspruch mehrerer Ersatzfreiheitsstrafen für einzelne Teile der einheitlichen Geldstrafe ist unzulässig.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5486Jus-Extra OGH-St 2020, 3 Heft 398 v. 1.4.2020

§ 20 Abs 1 FinStrG, § 26 Abs 1 FinStrG

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