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Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5492Jus-Extra OGH-St 2020, 4 Heft 398 v. 1.4.2020

§ 43 StPO, § 45 StPO

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschließung ist dessen konkret-aktuelle Kompetenz zur Entscheidung in einer (anhängigen und noch nicht rechtskräftig beendeten) Sache des Ablehnungswerbers.

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