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Verpflichtung des Lenkers, sich von der Vorschriftsmäßigkeit des Kfz zu überzeugen, umfasst auch Radar- oder Laserblocker.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6704Jus-Extra VwGH-A 2019, 26 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 102 Abs 1 KFG

Der klare Wortlaut des § 102 Abs 1 KFG umfasst ohne Einschränkung alle für das Lenken von Kraftfahrzeugen in Betracht kommende Vorschriften, denen das zu lenkende Kraftfahrzeug zu entsprechen und wovon sich der Kraftfahrzeuglenker vor Inbetriebnahme zu überzeugen hat [hier: in das Fahrzeug des Arbeitgebers eingebauter Laserblocker].

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