vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Mann, die Frau und die Dritten

nach.satzLeokadia Grolmusjuridikum 2026, 136 Heft 1 v. 9.6.2026

Abstract: Dass die individuelle Geschlechtsidentität unter dem Schutz des Art 8 EMRK steht und staatlich anzuerkennen ist, ist in der europäischen wie nationalen Judikatur weitgehend außer Streit gestellt. Dennoch können trans- und intergeschlechtliche Personen Rechtsunsicherheiten in der täglichen Rechtspraxis kaum entgehen. Dieser Beitrag widmet sich dem Geschlechtsbegriff in der neuen Rsp des Obersten Gerichtshofes im Bereich des Versicherungsvertragsrechts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte