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Charibari, oder: Die Übernahme von religiösen Ehenormen in das staatliche Eherecht und seine praktischen Probleme, 1783–1870

thema: Staat und ReligionMagdalena Irnstötterjuridikum 2026, 114 Heft 1 v. 9.6.2026

Abstract: Das Eherecht des Josephinischen Ehepatents 1783, des ABGB 1786 und des ABGB 1811 war in Österreich in seinen Grundzügen und mit nur einer kurzen Unterbrechung vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1938 in Geltung. Es war ein nach der Religionsangehörigkeit dreigeteiltes Eherecht für Katholik_innen, Akatholik_innen und Angehörige des Judentums und übernahm deren religiöse Ehedogmen ins staatliche Recht. Dieser Beitrag untersucht anhand von historischen case studies die praktischen Probleme, denen die diesen Gesetzen Unterworfenen begegneten und wie sie die Stärken und Schwächen eines solchen Eherechts navigierten. Es zeigt sich, dass besonders religionsübergreifende Sachverhalte Konfliktpotenzial bargen, da sie vom staatlichen Eherecht innerhalb seines Grundgerüsts nur unbefriedigend behandelt werden konnten und Normunterschiede im Zweifel zugunsten der dominanten katholischen Kirche entschieden wurden. Ein säkulares Eheverständnis – wie es etwa Ehen zwischen Menschen ohne Religionsbekenntnis oder den aus religiöser Sicht unzulässigen Ehen zwischen Christ_innen und Nicht-Christ_innen zugrunde liegt – war schließlich in den Rechtsbestand dieses Eherechts kaum integrierbar.

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