Abstract: Der Schwerpunkt nimmt das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus rechtsphilosophischer, historischer, verfassungs- und grundrechtlicher Perspektive in den Blick. Die Beiträge zeigen die nach wie vor ungebrochene Bedeutung des „religiös neutralen Staates“ auf, der stets seinen Zweck im Blick behalten muss: den Einzelnen die größtmögliche Freiheit ihrer Religion, aber auch die größtmögliche Freiheit von Religion zu ermöglichen.

