Abstract: In Österreich werden gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr direkt vergeben. Bei Auslaufen der aktuell gültigen Verkehrsdiensteverträge kommen erstmals neue unionsrechtliche Regelungen zur Anwendung. Während die EU-Kommission diese Regelungen so auslegt, dass zukünftig die wettbewerbliche Vergabe auch im Schienenpersonenverkehr der Regelfall sein soll, geht die österreichische Bundesregierung von einem Wahlrecht zwischen Direktvergabe und wettbewerblicher Vergabe aus. Dieser Beitrag untersucht die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vergabe von Schienenverkehrsleistungen in Österreich. Berücksichtigt man die Auslegung der österreichischen Bundesregierung, so wäre es denkbar, dass sich an der österreichischen Vergabepraxis wenig ändert: Ein neu geschaffener Tatbestand, der Direktvergaben ermöglicht, räumt den Mitgliedstaaten weiterhin einen beträchtlichen Spielraum ein.

