Abstract: Seit 1992 ist die KRK in Österreich in Kraft. 19 Jahre lang war ihre unmittelbare Anwendung auf Grund eines bei Ratifikation abgegebenen Erfüllungsvorbehalts ausgeschlossen. 2011 folgte das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Laut zivilgesellschaftlichem Monitoring im Rahmen des UN-Staatenprüfverfahrens über drei Jahrzehnte hindurch ist die Umsetzung der KRK in Österreich „mangelhaft“. Dieser Beitrag geht mit einem gesamtheitlichen Blick folgenden Fragen nach: Welche Fortschritte wurden in 33 Jahren für die Rechte von Kindern und Jugendlichen erzielt? Welche Lücken haben sich aufgetan? Wo besteht Handlungsbedarf für die vollumfängliche Umsetzung von Kinderrechten in Österreich?

