Abstract: Das österreichische Recht kennt eine Vielzahl kinder- und familienbezogener Leistungen, deren soziale Treffsicherheit zuletzt allerdings angesichts des Umstands, dass etwa jedes fünfte Kind in Österreich von Armut bedroht ist, zunehmend in Frage gestellt wird. Seitens verschiedener Stakeholder wurde indessen eine bundesweite Kindergrundsicherung als effektive Abhilfehilfemaßnahme propagiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zuge einer allfälligen Umsetzung der vorgeschlagenen Modelle Berücksichtigung finden müssten. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem BVG Kinderrechte zu, dessen Garantien als Maximen für die Gesetzgebung und primärer verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab für die in Rede stehenden einfachgesetzlichen Regelungen zu beachten sind.

