Die Kontrolle der Exekutive ist ein elementarer Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats. Jurist:innen denken dabei primär an unabhängige und unparteiische Gerichte, die die Staatsgewalt in Schach halten sollen. Diese Form der rechtlichen Kontrolle dominiert nicht nur die Praxis, sondern auch die juristische Ausbildung und den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Die für den demokratischen Rechtsstaat konstitutive Kontrolle ist freilich deutlich vielfältiger. Schon die Rechtmäßigkeitskontrolle ist nicht bei Gerichten monopolisiert.1 Und ebenso essentiell wie die rechtsstaatliche ist die demokratische Dimension. Dieser Schwerpunkt nimmt daher einen Bereich in den Blick, der eine tiefere rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung verdient: die parlamentarische Kontrolle.