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Einkommensabhängige Entschädigung von Erwachsenenvertreter*innen nach § 276 ABGB

merk.würdigLeokadia Grolmusjuridikum 2023, 285 Heft 3 v. 5.10.2023

Abstract: Die Entschädigung der gerichtlichen Erwachsenenvertreter*innen richtet sich nach dem § 276 ABGB. Die darin festgehaltene dynamische Entschädigung ist vielfach kritisiert worden, da diese insbesondere für Personen mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung darstellen könne.

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