Abstract: Bodeneigentümer:innen benötigen die Unterstützung durch Raumplaner:innen, um ihre Grundstücke konfliktfrei nutzen zu dürfen. Oft ist die Unterstützung durch die Raumplanung mit beträchtlichen Steigerungen des Verkehrswerts baulich nutzbarer Grundstücke verbunden. Umgekehrt benötigen Raumplaner:innen, die selbst weder Wohnhäuser noch Betriebsanlagen bauen, die Kooperationswilligkeit der Bodeneigentümer:innen. Die wechselseitige Abhängigkeit wird zwar häufig als „Eigentumsbeschränkung“ charakterisiert, sollte aber besser als die Bestimmung und Erfüllung der sozialen Funktion (Duguit) im Rahmen gesellschaftlicher Arbeitsteilung (Durkheim) betrachtet werden.