Abstract: Die bestehenden Verfahrensarten vor dem EuGH haben sich im Großen und Ganzen bewährt, weisen aber jeweils entscheidende Schwächen auf. Der Beitrag untersucht, wie der Vorschlag der Einführung einer Grundrechtsklage bestehenden Problemen beim (grundrechtlichen) Rechtsschutz in der EU-Gerichtsbarkeit Abhilfe schaffen könnte.